Verkehrszivilrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall und die gegnerische Versicherung will nicht zahlen. Oder sie will nur einen Teil zahlen, weil Sie angeblich ein Mitverschulden trifft? Es gibt darüber hinaus noch Probleme, weil noch andere Personen beteiligt waren? Außerdem waren Sie nur der Fahrer und nicht der Halter?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Verkehrszivilrecht. Es geht oftmals um verschiedene Ansprüche, um verschiedene Personen, mehrere Geschädigte und/oder mehrere Unfallverursacher und darüber hinaus liegen meist sich widersprechende Angaben zum Unfallhergang vor.

Da sich die Angelegenheit oft sehr kompliziert gestaltet, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Beachten Sie, dass die Abwicklung von Schäden aus einem Verkehrsunfall durch einen Anwalt nur möglich ist, wenn Sie Geschädigter sind und Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen. Die Kosten des Anwalts übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann sollten Sie auf anwaltliche Vertretung nicht verzichten.